


Dass Esoterik und alternative Heilmethoden längst von allen Medien aufgegriffen wurden, habe ich ja bereits schon öfter thematisiert.
Folgende aktuelle Begebenheit schießt jedoch sprichwörtlich den größten Bock ab.
In der Telenovela “Sturm der Liebe”, die seit Jahren täglich von der ARD ausgestrahlt wird, erhält eine schwer Krebskranke die Empfehlung sich einer Misteltherapie zu unterziehen statt weiterhin der “Schulmedizin” zu vertrauen.
Dem Zuschauer wird in den Folgedialogen eindeutig vermittelt, dass Mistelpräperate in der Krebstherapie Erfolge erzielen könnten und dass es Nachweise für die Wirksamkeit geben würde.
Weiß man eigentlich, was man hier bewirbt ??? Sicherlich nicht und deswegen erscheint es besonders angebracht jedem Leser zu verdeutlichen, worum es hier geht.
Die Mistel zur Krebsbehandlung findet ausschließlich Verwendung in der Anthroposophischen Heilkunde, deren Begründer Rudolf Steiner alle Erkenntnisse über Therapeutika, die heute vertrieben werden, aus “Schauungen” bezog. Er war KEIN Mediziner, sondern unter heutigen Gesichtspunkten jemand, der an einer mediumistischen Psychose litt, die ihn glauben machte mit einer “Geistigen Welt” in Kontakt zu stehen. Anhand seiner “Hellsicht” kam es eben auch zu allen “Eingebungen”, wie Krankheiten entstehen, welche Bedeutung man ihnen zuschreiben und mit welchen Mitteln man sie therapieren müsse.
Hier seine Begründung,
(Der Textauszug stammt aus dem obigen Link zur Anthroposophischen Heilkunde von Colin Goldner)
“Der Glaube an die Wirkkraft der Mistel rührt in erster Linie von einem Analogiedenken: Wie beim Krebs handle es sich auch bei der Mistel um einen Schmarotzer; wie der Krebs, der sich dem normalen Zellwachstum widersetze, widersetze sich auch die Mistel den Gesetzen der Natur: sie blühe im Winter, berühre die Erde nicht und wachse nicht dem Sonnenlicht entgegen.
Von entscheidender Bedeutung soll die indikationsbezogene Wahl der Wirtsbäume sein: Zur Behandlung etwa von Karzinomen des Urogenitaltraktes seien bei männlichen Patienten Mistelpräperate vom Wirtsbaum Eiche zu verwenden, bei weiblichen Patienten dagegen vom Wirtsbaum Apfel.”
Leider ist dies keine Real-Satire, sondern der tatsächliche Hintergrund für die Misteltherapie.
Desweiteren gibt es keinen einzigen wissenschaftlich anerkannten Nachweis für die Wirksamkeit entsprechender Präparate, die von anthroposophischen Firmen vertrieben werden. Erfolge resultieren einzig und allein aus dem Placebo-Effekt.
Es gibt jedoch zunehmend seriöse Hinweise darauf, dass Mistelprodukte das Tumorwachstum stimulieren und somit die Überlebenszeit der Patienten verkürzen.
Da in Deutschland die Anthroposophische Heilkunde sowie die Homöopathie einen Sonderstatus einnehmen, der ihnen erlaubt alle Mittel ohne Wirksamkeitsnachweis zu vermarkten, wird verständlich, warum diese Therapien so populär werden konnten.
Armes Deutschland!
2.3.2009 bei 17:24
Das bekannteste und marktführende Mistelpräparat in Deutschland ist das Produkt Iscador® der Weleda AG.
Nach dem Arzneiverordnungsreport 2008 hatte Iscador® 2007 147.000 Verordnungen und einen Umsatz von 10,7 Millionen Euro zu Lasten der GKV, was 4,7 Millionen DDD (definierte Tagesdosen) entsprach.
Die Konkurrenten:
Helixor®: 6,05 Millionen Euro (3,5 Millionen DDDs)
Lektinol®: 4,66 Millionen Euro (2,3 Millionen DDDs)
Abnobaviscum®: 2,41 Millionen Euro (1,0 Millionen DDDs)
Dazu interessant:
inmedia 210:
- ZULASSUNGSVERBOT FÜR ANTHROPOSOPHIKA IN HOLLAND
Das oberste Gericht der Niederlande hat das Urteil im Rechtsstreit um die Anthroposophika gefällt. Mit dem Urteilsspruch wird den Anthroposophika in den Niederlanden die Registrierungsmöglichkeit für den Arzneimittelmarkt genommen, da sie weder homöopathisch hergestellt werden noch reguläre Medikamente seien. Von diesem Urteil sind 30 Prozent der anthroposophischen Heilmittel betroffen. Patientenorganisationen, Ärzte und Pharmazeuten hatten für die gesonderte Zulassung geklagt, da die objektive Wirksamkeit anthroposophischer Medikamente nach regulären Zulassungskriterien, die für alle Medikamente gelten, schwieriger zu erbringen sei. Das Gericht verweigert, trotz Fürsprache der Europäischen Kommission die Zulassung, wie sie für homöopathische und Komplementär- oder Phytoarzneimittel besteht, die jeweils weitere 30 Prozent der anthroposophischen Medikamente abdecken.
Im Original:http://www.antroposana.nl/
Und: “Rote Zahlen bei Weleda” (für das Jahr 2008)
http://www.themen-der-zeit.de/content/Rote_Zahlen_bei_Weleda.891.0.html
5.3.2009 bei 13:08
Danke für die Zahlen! 10 Millionen mögen im Verhältnis zum Gesamtbudget der GKV Peanuts sein, aber sie werden an anderer, sinnvollerer Stelle fehlen. Der eigentliche Skandal sind immer noch die Ausnahmeregelungen für einige “alternativmedizinische” Verfahren im Arzneimittelgesetz. Wie Professor Lambeck in seinem Buch “Irrt die Physik?” so schön schreibt: Das ist genau so als wenn bestimmte Autofahrer sich ihre TÜV-Plaketten selber malen dürften - in diesem Fall lässt man das mit dem Argument “Verkehrssicherheit” natürlich nicht zu …
17.3.2009 bei 13:46
Wieso werden bei einer Krebsbehandlung die enormen Kosten für eine Misteltherapie von den Krankenkassen übernommen, wenn diese Therapie nach Ihrer Auffassung sinnlos ist?
17.3.2009 bei 17:05
@Müller
Das ist ja gerade der Witz des Jahrhunderts.
Siehe auch:
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/nano/cstuecke/94076/index.html
Die gesetzlichen Vorschriften sind in keiner Weise vereinbar mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Der Placebo-Effekt lässt grüßen, bzw. wird die Misteltherapie von den Kassen zusätzlich zur medizinischen Behandlung bezahlt. Wenn es den Patienten dann besser geht, wird subjektiv dem Mistelpräperat die Verbesserung zugeordnet.
19.3.2009 bei 11:24
@ Müller,
mit dieser fragestellenden Behauptung machen Sie es sich nach meiner Einschätzung doch ein wenig zu einfach. So kann man das jedenfalls für alle anderen Leserinnen und Leser nicht stehen lassen, denn Ihre Aussage im Kommentar suggeriert nach meinem Empfinden doch, dass die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich immer die Kosten für eine Misteltherapie bei “jeder Art” von Krebsbehandlung übernehmen würden.
Zunächst einmal haben meines Wissens nach die gesetzlichen Krankenkassen noch in der jüngeren Vergangenheit die Verpflichtung zur Kostenübernahme von Angeboten der anthroposophischen Medizin in der Regel zu Lasten der Versichertengemeinschaft abgelehnt.
Erst aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahre 2005 (AZ: B 1 A 1/03 R) wurde die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass bestimmte Verfahren der anthroposophischen Medizin als “besondere Therapierichtung” anerkannt und somit auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden konnten (kleine Anmerkung: Ob und in welcher Höhe dies erfolgen kann, dazu muss die jeweilige Krankenkasse ggf. schon selbst befragen!).
Als erstattungsfähige Leistungen der anthroposophischen Medizin hat das BSG in seiner Entscheidung ausdrücklich nur die folgenden anthroposophischen Therapiemöglichkeiten genannt:
- Heileurythmie
- Maltherapie
- plastisch therapeutisches Gestalten
- rhythmische Massage nach Wegmann
- therapeutische Sprachgestaltung
(…nach ärztlicher Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich, wenn sie nicht an die Stelle einer schulmedizinischen Therapie treten).
Weitere Informationen hierzu findet man auf den Seiten von gesetzlichen Krankenkassen, beispielhaft hier, oder hier, oder hier, oder auch hier.
Nach meiner Kenntnis wurde demnach den Kassen der GKV mit diesem BSG-Urteil erst ermöglicht, eine Kostenerstattung für die vorgenannten anthroposophischen Therapiearten als sogenannte “alternative Behandlungsmethoden” und “Nicht-Ärztliche Leistungen” unter gewissen Bedingungen im Einzelfall vorzunehmen. Aufgrund des BSG-Urteils haben die gesetzlichen Kassen daraufhin auch ihr Leistungsangebot für die Versicherten erweitert (wobei ich jetzt einmal davon ausgehe, dass dies alle Kassen der GKV auch so praktizieren!?)
Von einer generellen Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für anthroposophische Mistelpräparate/Misteltherapie hat das BSG aber nicht gesprochen.
Das bedeutet, dass man keineswegs behaupten kann, dass die gesetzlichen Kassen in allen Fällen die Kosten für diese Mistelpräparate/Misteltherapie übernehmen. Die anthroposophischen Mistelpräparate gehören zu den nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und können daher grundsätzlich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Gesetzliche Krankenkassen können in bestimmten Einzelfällen und auch unter ganz bestimmten Voraussetzungen jedoch z.B. die Kosten für die anthroposophischen Mistelpräparate in der Krebsbehandlung übernehmen (Kostenerstattungsverfahren).
Von anthroposophischer Seite wird immer gerne eine Urteils-Entscheidung des Sozialgerichts Dresden vom Juni 2006 angeführt, das eine gesetzliche Krankenkasse dazu verpflichtet hatte, die Kosten für die anthroposophische Misteltherapie im Rahmen einer adjuvanten Krebs-/Tumortherapie zu übernehmen.
Dies zeigt m.E. aber doch auch klar und deutlich, dass es erst einer gerichtlichen Entscheidung bedurfte, damit sich die entsprechende Kasse überhaupt zur Kostenübernahme gezwungen sah, oder etwa nicht?
Nach meinem Kenntnisstand hat das Bundessozialgericht (BSG) bis heute hierzu noch keine Grundsatzentscheidung getroffen, die die gesetzlichen Krankenkassen ausnahmslos dazu verpflichten, die anthroposophischen Mistelpräparate/Misteltherapie generell in den Leistungskatalog aufzunehmen und/oder somit auch grundsätzlich die dafür etwaigen entstehenden Kosten den Versicherten erstatten zu müssen.
Es kann sich demzufolge nach meiner Einschätzung nur um eine reine Einzelfallentscheidung (unter Berücksichtigung und Würdigung aller relevanten Aspekte) der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse handeln, wenn sie z.B. Kosten für anthroposophische Mistelpräparate auch bei einer Krebsbehandlung übernimmt. Ich denke, dass ferner auch die jeweilige Art einer medizinisch notwendigen Krebsbehandlung ausschlaggebend sein dürfte und zur Entscheidungsfindung der Kasse in der Regel auch die beratende ärztliche Unterstützung und Hilfe des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) im Rahmen des § 275 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) in Anspruch genommen werden könnte (wird?).
Ob sich insgesamt in dieser Angelegenheit in Zukunft etwas ändern wird, dürfte von etwaigen Entscheidungen der Sozialgerichte abhängen und bleibt daher abzuwarten.
Werte Frau oder Herr Müller, sofern Sie andere nachvollziehbare Informationen über dieses Thema haben, können Sie mich diese gerne wissen lassen. Ferner bin ich selbstverständlich gerne bereit, mich hier in meinen Ausführungen - falls dies nötig bzw. erforderlich sein sollte - zu korrigieren bzw. evtl. notwendige Ergänzungen vorzunehmen. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass Sie mir zu diesem wichtigen Thema nur Informationen wiedergeben sollten, die Sie auch durch Angabe von entsprechenden seriösen Quellen zweifelsfrei belegen können.
Zusätzliche Informationen:
Speziell zum Thema “Misteln gegen Krebs” hier noch ein wissenswerten Artikel (unter sueddeutsche.de)
als auch ferner generell zu verschiedenen Formen der “alternativen Heilmethoden” eine sehr schöne Einzelbeschreibung (ebenfalls unter sueddeutsche.de)